Mietrendite | Bei Neubau-Eigentumswohnungen liegt die marktübliche Mietrendite bei 2,0 - 3,0 %. | Die Mietrendite liegt in der Regel bei 3,5-5 %. Die Miete ist nicht abhängig vom Mietspiegel in der Region, sondern richtet sich nach den jeweiligen Pflegesätzen. |
Mieterwechsel | Es besteht das Risiko wechselnder Mieter und damit auch ein möglicher Leerstand. | Aufgrund langfristiger Vermietung entfällt eine wiederkehrende Mietersuche. |
Vermieterrisiken
| Die Mietersuche muss vom Eigentümer durchgeführt werden. Es besteht das Risiko von Mietausfällen oder Streitigkeiten mit potenziellen Mietminderungen | Vermindertes Risiko durch langjährige Mietverträge, häufig mit anschließender Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre. Die Miete fließt monatlich, unabhängig von der Belegung Ihres Pflegeappartements. |
Standort | Es liegen in der Regel keine abgesicherten Entscheidungshilfen vor, subjektive Einschätzungen dienen oft als Grundlage. | Eine professionell erstellte Standortanalyse inklusive Bedarfsberechnung liegt vor. |
Appartement | Viele Unsicherheiten (bedarfsgerechte Grundriss, stimmige Ausrichtung, Mitbewohner oder Eigentümergemeinschaften etc.) müssen berücksichtigt werden. | Alle Pflegeappartements bieten nahezu die gleichen Eigenschaften. Die Investitionsentscheidung ist daher leicht zu treffen. |
Vermietung | Die Vermietung der Eigentumswohnung muss vom Vermieter selbst organisiert werden. | Langfristig gesicherte Mieteinnahme durch einen 20-25 jährigen Pachtvertrag mit einem etablierten Betreiber. |
Betriebskosten | Der Eigentümer muss jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Nicht alle Nebenkosten sind umlagefähig (Reparaturen und Instandsetzungen). | Alle laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten werden vom Betreiber übernommen (Strom, Gas, Wasser etc.) mit Ausnahme der Kosten für den Verwalter und Dach un Fach. |
Steuerlicher Vorteil | Abschreibung des Objekts im Normalfall mit 2 %, der nicht abschreibungsfähige Grundstücksanteil liegt meist zwischen 20 und 25 % und somit deutlich höher als bei einer Pflegeimmobilie. | Die Gebäudeherstellungskosten werden über 50 Jahre mit 2% p.a. steuerlich abgeschrieben. Der nicht abschreibungsfähige Grundstücksanteil liegt bei 10%. |
Instandhaltungskosten | Im Wohnraummietvertrag können Instandhaltungspflichten nur eingeschränkt auf die Mieter übertragen werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. | Aufgrund gewerblicher Nutzung durch den Pächter kann ein Großteil der Instandhaltungskosten auf den Pächter umgelegt werden wie bspw. Strom, Gas und Wasser. |
Risiken | Ärger mit säumigen Mietern, Zwangsräumungen, Mietnomaden bis hin zur rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche und deren möglichem Verlust. | Ausfall des Betreibers z. B. durch Insolvenz; statistisches Risiko < 1%. Sollte dies trotzdem passieren, kann es nur vorübergehend zu einem Mietausfall bis ein neuer Betreiber gefunden ist, kommen. Die staatlich refinanzierten Mieten fließen weiter. |