Investitionsunterschiede Plegeimmobilie oder Eigentumswohnung

Die Anlageformen im Vergleich

Pflegeappartements sind im Immobiliensektor aktuell noch ein Insidertipp. Eigentumswohnungen als Kapitalanlage sind momentan noch weitaus bekannter. Eine Eigentumswohnung stellt jedoch eine deutlich zeitintensivere und nachfrageabhängige Kapitalanlage dar als eine Pflegeimmobilie. Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie die unten gegenübergestellten Eigenschaften beider Anlagemöglichkeiten.
    EigentumswohnungPflegeimmobilie
    MietrenditeBei Neubau-Eigentumswohnungen liegt die marktübliche Mietrendite bei 2,0 - 3,0 %.Die Mietrendite liegt in der Regel bei 3,5-5 %. Die Miete ist nicht abhängig vom Mietspiegel in der Region, sondern richtet sich nach den jeweiligen Pflegesätzen.
    MieterwechselEs besteht das Risiko wechselnder Mieter und damit auch ein möglicher Leerstand.Aufgrund langfristiger Vermietung entfällt eine wiederkehrende Mietersuche.
    Vermieterrisiken
    Die Mietersuche muss vom Eigentümer durchgeführt werden. Es besteht das Risiko von Mietausfällen oder Streitigkeiten mit potenziellen MietminderungenVermindertes Risiko durch langjährige Mietverträge, häufig mit anschließender Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre. Die Miete fließt monatlich, unabhängig von der Belegung Ihres Pflegeappartements.
    StandortEs liegen in der Regel keine abgesicherten Entscheidungshilfen vor, subjektive Einschätzungen dienen oft als Grundlage.Eine professionell erstellte Standortanalyse inklusive Bedarfsberechnung liegt vor.
    AppartementViele Unsicherheiten (bedarfsgerechte Grundriss, stimmige Ausrichtung, Mitbewohner oder Eigentümergemeinschaften etc.) müssen berücksichtigt werden.Alle Pflegeappartements bieten nahezu die gleichen Eigenschaften. Die Investitionsentscheidung ist daher leicht zu treffen.
    VermietungDie Vermietung der Eigentumswohnung muss vom Vermieter selbst organisiert werden.Langfristig gesicherte Mieteinnahme durch einen 20-25 jährigen Pachtvertrag mit einem etablierten Betreiber.
    BetriebskostenDer Eigentümer muss jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Nicht alle Nebenkosten sind umlagefähig (Reparaturen und Instandsetzungen).Alle laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten werden vom Betreiber übernommen (Strom, Gas, Wasser etc.) mit Ausnahme der Kosten für den Verwalter und Dach un Fach.
    Steuerlicher VorteilAbschreibung des Objekts im Normalfall mit 2 %, der nicht abschreibungsfähige Grundstücksanteil liegt meist zwischen 20 und 25 % und somit deutlich höher als bei einer Pflegeimmobilie.Die Gebäudeherstellungskosten werden über 50 Jahre mit 2% p.a. steuerlich abgeschrieben. Der nicht abschreibungsfähige Grundstücksanteil liegt bei 10%.
    InstandhaltungskostenIm Wohnraummietvertrag können Instandhaltungspflichten nur eingeschränkt auf die Mieter übertragen werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.Aufgrund gewerblicher Nutzung durch den Pächter kann ein Großteil der Instandhaltungskosten auf den Pächter umgelegt werden wie bspw. Strom, Gas und Wasser.
    RisikenÄrger mit säumigen Mietern, Zwangsräumungen, Mietnomaden bis hin zur rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche und deren möglichem Verlust.Ausfall des Betreibers z. B. durch Insolvenz; statistisches Risiko < 1%. Sollte dies trotzdem passieren, kann es nur vorübergehend zu einem Mietausfall bis ein neuer Betreiber gefunden ist, kommen. Die staatlich refinanzierten Mieten fließen weiter.

Erfahren Sie mehr