Was genau erwirbt man beim Kauf einer Pflegeimmobilie?

  • Ein Pflegeapartment ist eine Wohneinheit in einer Seniorenresidenz mit Wohn/Schlafbereich und einem barrierefreien Badezimmer

  • Das Apartment hat eine Größe von ca. 22-25 m² (Sondereigentum); zusätzlich erwirbt der Eigentümer ca. 30 m² Gemeinschaftseigentum (Speise- u. Therapieräume, Küche, Flure etc.)

  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum (ca. 55 m²) bilden die Basis der vermietbaren Fläche und somit den Ertrag für den Eigentümer

  • Käufer werden im Grundbuch eingetragen und können ihr Apartment verkaufen, verschenken, beleihen oder vererben

Häufige Fragen

Was passiert, wenn nach 20-25 Jahren der erste Mietvertag ausläuft?
Grundsätzlich bietet der langfristige Mietvertrag dem Eigentümer verlässliche Einnahmen über einen sehr langen Zeitraum. Ähnliche Fristen kennt man lediglich nur im Hotelgewerbe. Der Bestand an Pflegeimmobilien ist durchschnittlich 25 Jahre alt. Wir kennen bereits heute Einrichtungen, die länger als 50 Jahre betrieben werden. Die Mindestnutzungsdauer ohne nennenswerte Sanierungsmaßnahmen sieht man im Bereich von 50-70 Jahren. Nach heutigem Baustandard ist eine Immobilie mit 20 bis 25 Jahren immer noch als neuwertig anzusehen. Die Entwicklung des demographischen Wandels zeigt ganz klar, dass der Auslauf eines heute beginnenden Mietvertrages zeitlich nicht besser liegen könnte. Neue und moderne Pflegeeinrichtungen werden in den nächsten beiden Jahrzehnten dringend benötigt.
Wie hoch ist das Risiko eines Betreiberausfalls?
Es ist hinlänglich bekannt, dass Betreiber von Pflegeimmobilien eine sehr geringe Insolvenzquote zu beklagen haben. Hier sind oftmals nur kleinere Initiatoren zu benennen, die von Synergien regionaler Verdichtung nicht profitieren können. Sollte dennoch ein Betreiber ausfallen, ist die betroffene Einrichtung für andere Marktteilnehmer von größtem Interesse. Bereits etablierte und belegte Seniorenresidenzen sind für neue Betreiber wirtschaftlich mit vielen Vorteilen verbunden. Denn die „zahlenden Gäste“ sind ja bereits vorhanden. Weitere Sicherheit bietet die Heimaufsicht als kontrollierende Kommunal- oder Landesbehörde, die sich bei einem Betreiberaustausch verantwortlich zeigt. Zudem sei erwähnt, dass das Sozialamt eintritt, sofern ein Bewohner nicht in der Lage ist seine Pflegekosten zu begleichen.

Vorteile einer Pflegeimmobilie

Pflegeleichte Mietrenditen mit sozialer Verantwortung
Attraktive Mietrenditen
Pflegeappartements bescheren dem Anleger Mieterträge zwischen 3,5 - 5,0 % p. a., mit sozialer Verantwortung.
Attraktive Mietrenditen
Der Investor hat somit alle Rechte eines Wohneigentums, er kann die Immobilie jederzeit verkaufen / verschenken / vererben.
Langfristige Mietverträge über 20 - 30 Jahre
ggf. weitere Verlängerungsoption. Der Eigentümer erhält auch bei Leerstand seines Appartements die volle Miete.
Inflationsschutz
Mietverträge sind indexiert, das bedeutet, dass der Mietzins in regelmäßigen Abständen an den offiziellen Preisindex angepasst wird.
Kein Mieterkontakt
Die Vermietung obliegt einig dem Betreiber
Geringer Verwaltungsaufwand
Keine Nebenkostenabrechnung, überschaubare Kosten für Verwaltung und Instandhaltung
Bevorzugtes Belegungsrecht
Investoren haben in der Regel das Recht, ein Pflegeappartement des Betreibers im Bedarfsfall für sich zu beanspruchen. Die Umgehung einer sogenannten "Warteliste" gilt auch für Familienangehörige
Attraktive Finanzierungsmöglichkeiten // Steuervorteile
Hochwertige Bausubstanz, oftmals KfW - Standard. Durch Abschreibung steuerliche Entlastungen
 

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